STEUERER-SPARNIS

DIE NEUREGELUNG DES KLIMASCHUTZPROGRAMMES 2030

Zuschüsse, Fördermittel, KfW – ist Ihnen das alles viel zu kompliziert? Dann bietet Ihnen die Neuregelung des Klimaschutzprogrammes 2030 eine einfache Alternative:

Machen Sie stattdessen die energetische Sanierung von Fenstern und Haustüren steuerlich geltend als Teil Ihrer Einkommensteuererklärung.

Die Förderung kann direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden. Es muss lediglich eine Erklärung eines qualifizierten Fachbetriebes vorliegen, dass die energetischen Mindestanforderungen eingehalten wurden. Und die Immobilie (Wohnhaus oder Eigentumswohnung) muss durch Sie selbst bewohnt werden.

SANIERUNGSMAßNAHME STEUERLICH GELTEND MACHEN

Sie können nun neben den Lohnkosten auch die Materialkosten einer energetischen Sanierungsmaßnahme steuerlich geltend machen. Ohne vorherige Antragstellung!

Insgesamt können Sie 20% der Gesamtkosten von bis zu 200.000 € (also max. 40.000 €) innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen.

Als Fensterbau-Fachbetrieb führen wir die Sanierungsmaßnahmen förderkonform durch.

BEISPIELRECHNUNG

RENOVIERUNGSAUFWAND: 15.000 €

Steuerrückerstattung / Steuerersparnis insgesamt:
20% des Renovierungsaufwands = 3.000 €
Die Steuerersparnis wird auf 3 Jahre verteilt:
• Im 1. und 2. Jahr jeweils 7% von 15.000 € = 2 x 1.050 €
• Im 3. Jahr 6% von 15.000 € = 900 €